Nicht nur beim Auto sinnvoll – die Haftpflicht-versicherung
Eine Photovoltaik Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, da sie Schäden abdeckt, die durch eine PV Anlage verursacht werden können. Solaranlagen können bei Installationsfehlern, Sturmschäden oder durch herabfallende Teile Unfälle verursachen, die Dritte betreffen. Ohne Haftpflichtversicherung müssten Anlagenbetreiber für diese Schäden aus eigener Tasche aufkommen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Somit schützt eine Photovoltaik Haftpflichtversicherung vor unerwarteten Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen. Sie bietet Sicherheit und gewährleistet, dass sowohl Personen- als auch Sachschäden, die durch die Solaranlage entstehen, abgedeckt sind. Dies macht sie zu einer wichtigen Absicherung für jeden Anlagenbetreiber.
1. Die Photovoltaik Haftpflichtversicherung und ihr Versicherungsumfang
Eine Photovoltaik-Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Risiken und Schäden ab, die durch die Solaranlage verursacht werden können.
Dazu gehören:
- Personenschäden: Verletzungen von Personen durch herabfallende Teile oder elektrische Unfälle.
- Sachschäden: Schäden an fremden Gebäuden oder Gegenständen, die durch die Anlage entstehen.
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Gebäuden oder Flächen, auf denen die Anlage installiert ist.
- Umweltschäden: Beeinträchtigungen der Umwelt durch die Anlage, z.B. durch Leckagen.
- Vermögensschäden: Finanzielle Verluste Dritter aufgrund der Funktionsweise der Anlage.
- Erweiterte Abdeckung: Zusätzlicher Schutz bei speziellen Risiken, abhängig vom Versicherungsvertrag.
- Einleitungsschäden: Schäden, verursacht durch Defekte am Wechselrichter oder an anderen PV-Anlage-Komponenten, die den Netzbetreiber treffen, bei dem Sie Ihren Solarstrom einspeisen.
Diese umfassende Absicherung bietet den Betreibern von Photovoltaikanlagen Sicherheit und Schutz vor unerwarteten finanziellen Belastungen.
Beachten Sie: Wenn Sie als Betreiber Ihre Photovoltaikanlage nicht auf Ihrem eigenen Dach installiert haben, sollten Sie sicherstellen, dass die Haftpflichtversicherung auch Mietsachschäden umfasst.
1.1. Prüfen Sie, ob Ihre PV Anlage schon anderweitig abgesichert ist
Bevor Sie eine Photovoltaik Haftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie unbedingt Ihre Policen zur Privathaftpflicht und Wohngebäudeversicherung prüfen. Denn wer bereits eine Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann möglicherweise auf die zusätzliche Prämie für eine Photovoltaik Haftpflichtversicherung verzichten.
In vielen Versicherungspolicen sind Photovoltaikanlagen bereits eingeschlossen oder können gegen einen geringen zusätzlichen Beitrag mitversichert werden. Es ist daher ratsam, dass Sie bei Ihrem Versicherer nachfragen und klären, ob die bestehende Versicherung den Schutz für die PV Anlage abdeckt.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt in der Regel vor Schäden, die durch die Nutzung der Anlage entstehen könnten, während die Wohngebäudeversicherung meist Schäden am Gebäude selbst abdeckt, die durch die Installation und den Betrieb der Anlage verursacht werden. Ein Anruf beim Versicherer lohnt sich, um doppelte Absicherungen zu vermeiden und eventuell Kosten zu sparen.
2. Wer Strom ins Netz einspeist, braucht eine Betreiberhaftpflichtversicherung
Private Solaranlagenbetreiber, die ihren selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen sind damit gewerblich tätig. In solchen Fällen wird die Photovoltaik Haftpflichtversicherung zur Betreiberhaftpflichtversicherung.
Wie schon beschrieben, ist bei einigen privaten Haftpflichtversicherungen eine Photovoltaikanlage bereits in den Versicherungsschutz eingeschlossen. In bestimmten Fällen erheben Versicherer jedoch eine zusätzliche Prämie. Betreiber von Photovoltaikanlagen gelten rechtlich oft als Unternehmer.
Deshalb ist es wichtig sicherzustellen, dass auch Schäden aus gewerblicher Tätigkeit abgedeckt sind, um im Schadensfall Probleme mit der Versicherung zu vermeiden. Falls eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, kann die Photovoltaikanlage häufig problemlos in den bestehenden Schutz integriert werden.
2.1. Deutlich höhere Risiken bei Solarparks
Eine Betreiberhaftpflichtversicherung ist besonders dann zu empfehlen, wenn sich die Photovoltaikanlage auf fremden Dächern oder Grundstücken befindet. Das heißt, wenn Sie Ihre PV Anlage auf einem Pachtobjekt betreiben. In solchen Fällen sollten Sie den Betrieb erst aufnehmen, nachdem eine entsprechende Betreiberhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Da Sie als Betreiber nicht vor Ort sind und die Anlage täglich begutachten können, wie es bei einer privaten Dach- oder Fassadenanlage der Fall ist, sind die Risiken größer. Außerdem ist durch die Größe bei Solarparks auch die Versicherungssumme um einiges höher. Hier empfehlen wir die Dienstleistung unseres Partners Milk the Sun.
Dort beginnt die Beratung bereits bei einer individuellen Risikoprüfung. Zu der gehört auch die Betrachtung von Objektschutzmaßnahmen und -einrichtungen, die sich auf die Versicherungsprämie auswirkt. Zudem werden Anlagengröße und Investitionssumme bei der Photovoltaik Haftpflichtversicherung für Betreiber einbezogen.
Versicherer berücksichtigen sowohl die Anlagenleistung in kWp als auch den finanziellen Wert der Anlage bei der Prämienberechnung, um adäquaten Schutz zu gewährleisten. Hierbei werden entsprechend Promillesätze zur Orientierung herangezogen.
2.2. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Photovoltaik Haftpflichtversicherung sein?
Privat-Haftpflichtversicherungen werden in der Regel mit einer pauschalen Deckungssumme für alle Schäden abgeschlossen, die zwischen 5 und 50 Millionen Euro variiert. Bei speziellen Photovoltaik-Haftpflichtversicherungen liegen die Deckungssummen meist zwischen 3 und 5 Millionen Euro pauschal.
Da die Beitragsunterschiede meist gering sind, sollte die Deckungssumme immer so hoch wie möglich gewählt werden. Überschreiten die Schäden die vereinbarte Summe, haftet der Eigentümer durch die Betreiberhaftpflicht mit seinem eigenen Vermögen.
Für private Anlagenbetreiber bedeutet das bei einer Deckungshöhe von 5 Millionen Euro, dass mit einer jährlichen Versicherungsprämie ab 60 Euro für eine 10-kWp-Anlage zu rechnen ist. Das gilt pauschal für Personen- und Sachschäden.
Bei großen Freiflächenanlagen, bei denen Investitionssumme und Leistung stark variieren können, klaffen die Preise naturgemäß weit auseinander. Dennoch lassen sich auch hier gute Angebote finden.
Mitunter betragen die Kosten für die Solarpark-Versicherung weniger als 0,2% der Investitionssumme. Natürlich beeinflusst auch die Wahl des Versicherers die Kosten. Hier ist ein gründlicher Vergleich verschiedener Anbieter empfehlenswert, da dadurch schnell Einsparungen von mehreren Hundert Euro erzielt werden können.
3. Wann sollte man eine Photovoltaik Haftpflichtversicherung abschließen?
Betrachtet man als Privatbetreiber die jährlichen Versicherungsprämien für eine Haftpflichtversicherung PV Anlage und stellt diese den finanziellen Risiken gegenüber, wird schnell klar: Ein Vertrag zahlt sich aus, auch wenn Schadensfälle bei Photovoltaik sehr selten auftreten. Bei der Suche nach dem passenden Versicherer helfen Online-Rechner.
Für Unternehmer, die eine große PV Anlage bis hin zum Solarpark gewerblich betreiben, stellt sich diese Frage nicht. Eine Photovoltaik Haftpflichtversicherung sollte in die Betriebskosten einkalkuliert werden. Gegenüber den immensen Summen, um diese es bei PV Anlagen dieser Größenordnung geht, ist eine Prämie eine gute Investition in die Sicherheit.
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zahlen ungefähre Richtwerte sind. Wie hoch ein Versicherungsbeitrag ausfallen kann, hängt von der individuellen Beschaffenheit einer PV Anlage ab.