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Photovoltaik Umsatzsteuer

Inhaltsverzeichnis:

0 Prozent Umsatzsteuer bei kleineren Photovoltaik-anlagen

Ab dem 1. Januar 2023 entfällt in Deutschland die Umsatzsteuerpflicht auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen. Diese Regelung gilt für PV Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. So beschreibt es die EU-Richtlinie. Der Mehrwertsteuersatz beträgt nun 0 %, was den Erwerb und die Installation dieser Anlagen deutlich kostengünstiger macht. Ziel dieser Regelung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu beschleunigen. Die Vereinfachung der steuerlichen Behandlung soll zudem den bürokratischen Aufwand für Haushalte und Installateure reduzieren.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie umsatzsteuerpflichtig sind und wo die Vor- und Nachteile für Sie liegen.

1. Bei der Umsatzsteuer PV Anlage entscheidet auch der Eigenverbrauch

Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch von Strom aus einer neuen Photovoltaikanlage, die zum Nullsteuersatz erworben wurde. Das bedeutet, dass der selbst genutzte Anteil des erzeugten Stroms nicht mehr versteuert werden muss. Dies wurde in einem offiziellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums klargestellt. Wenn beim Kauf der Anlage keine Vorsteuer abgezogen werden konnte, da sie mit 0 % Mehrwertsteuer gekauft wurde, darf auch keine Steuer auf den Eigenverbrauch erhoben werden. Diese Regelung zum Eigenverbrauch gilt auch für Unternehmer, die nicht als Kleinunternehmer eingestuft werden können.

2. Gewerbetreibende müssen Photovoltaik Umsatzsteuer anmelden

Ein Gewerbetreibender, der Solarstrom produziert, ist umsatzsteuerpflichtig, weil er eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die darauf abzielt, Einnahmen zu erzielen. Wenn Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet wird, handelt es sich um eine steuerpflichtige Lieferung.

Die Umsatzsteuerpflicht entsteht, weil der Unternehmer regelmäßige Einnahmen durch den Verkauf von Strom generiert, ähnlich wie bei jedem anderen gewerblichen Betrieb. Dies erfordert die Abführung von Umsatzsteuer auf die Erlöse. Im Gegenzug kann der Betreiber Vorsteuer auf Ausgaben, wie die Anschaffung und Wartung der Anlage, geltend machen, was finanzielle Vorteile bei Investitionen in die Anlage bietet.

2.1. Wann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig für PV-Anlagenbetreiber?

Seit 2020 sind alle Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt von der Gewerbesteuer befreit, wie in § 3 Punkt 32 GewStG festgelegt. Seit Januar 2023 gilt diese Befreiung für Anlagen bis 30 kWp oder 15 kWp pro Wohneinheit. In solchen Fällen entfällt auch die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung, und dies gilt rückwirkend.

Wichtig!
Mit dieser Befreiung entfällt auch die Pflicht zur Anmeldung einer Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Photovoltaikanlagen, die gewerblich auf Lagerhallen oder Freiflächen installiert werden, müssen immer angemeldet werden, unabhängig von ihrer Leistung.

2.2. Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorherigen Jahr nicht mehr als 22.000 EUR betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 EUR liegen wird. Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Schwellenwerte auf 25.000 EUR angehoben werden und im darauffolgenden Jahr auf 100.000 EUR. Zur Überprüfung dieser Umsatzgrenzen wird der Gesamtumsatz gemäß § 19 Abs. 3 UStG als Berechnungsgrundlage angesetzt. Dabei wird stets der Gesamtumsatz auf Basis der vereinnahmten Entgelte („Ist“-Besteuerung) zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer („Brutto-Ist“-Gesamtumsatz) berücksichtigt.

2.3. Alternative Kleinunternehmerregelung statt Umsatzsteuer PV Anlage

Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen, die vor 2023 in Betrieb gingen, sind in der Regelbesteuerung. Nach der Inbetriebnahme sind Sie zunächst für fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden (§ 19 Abs. 2 UStG). Wurde die Anlage mitten im Jahr angeschafft, zählt das Jahr der Inbetriebnahme als volles Kalenderjahr. Nach Ablauf der fünf Jahre können Sie beim Finanzamt beantragen, künftig als Kleinunternehmer behandelt zu werden.

Die Kleinunternehmerregelung beim Verkauf von Solarstrom bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Vorteile

  • Befreiung von der Umsatzsteuer:
    Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Erlöse ausweisen und abführen. Das vereinfacht die Buchhaltung und reduziert den administrativen Aufwand.
  • Einfachere Buchführung:
    Ohne Verpflichtung zur Umsatzsteuererklärung ist die Buchhaltung weniger komplex, was Zeit und Kosten spart.

Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug:
    Kleinunternehmer können keine Vorsteuer auf Investitionen oder laufende Kosten geltend machen. Das kann die Gesamtkosten für die Anschaffung und Wartung der Anlage erhöhen.
  • Einkommensgrenze:
    Die Kleinunternehmerregelung ist auf einen bestimmten Jahresumsatz begrenzt (22.000 Euro im Vorjahr, 50.000 Euro im laufenden Jahr in Deutschland). Überschreitet man diese Grenze, entfällt die Regelung.
  • Keine Steueranreize für Investitionen:
    Der fehlende Vorsteuerabzug könnte langfristige Investitionen in die Erweiterung der Anlage weniger attraktiv machen.

Die Entscheidung, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, hängt von der individuellen Situation und den geschäftlichen Zielen ab. Besonders mit dem Wegfall der Umsatzsteuerpflicht bei Photovoltaikanlagen sollten Sie genau abwägen, was für Sie die wirtschaftlich bessere Lösung ist.

Umsatzsteuer-PV-Anlage

3. Bei gewerblicher Photovoltaik Umsatzsteuer zahlen und langfristig profitieren

Eine Investition in Solarenergie ist immer sinnvoll, da sie einen Beitrag zur Energiewende darstellt. Wenn Sie also die Chance haben, in größerem Maßstab in Photovoltaik zu investieren, tun Sie Gutes und verdienen damit auch noch Geld.

Dann ist auch die Frage nach der Photovoltaik Umsatzsteuer einfach beantwortet. Als Unternehmen zahlen Sie auf Ihre Einkünfte aus dem Stromverkauf Umsatzsteuer, können aber im Gegenzug bei allen Ausgaben die Vorsteuer geltend machen.

Hier auf einen Blick die Vorteile, die Sie haben, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten:

  1. Vorsteuerabzug:
    Unternehmen können die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihre Betriebsausgaben zahlen (Vorsteuer), von der Umsatzsteuer abziehen, die sie auf ihre Einnahmen berechnen. Dies kann die Kosten für Investitionen und laufende Betriebsausgaben erheblich senken.
  2. Image und Seriosität:
    Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen wirken oft professioneller und seriöser, da sie als wirtschaftlich tätige Unternehmen wahrgenommen werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  3. Größere Geschäftsmöglichkeiten:
    Geschäftspartner, insbesondere andere umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, bevorzugen häufig die Zusammenarbeit mit umsatzsteuerpflichtigen Partnern, da sie selbst Vorsteuer geltend machen können.
  4. Investitionsanreize:
    Durch den Vorsteuerabzug wird es attraktiver, in neue Technologien, Maschinen oder Anlagen zu investieren, da die anfänglichen Investitionskosten sinken.
  5. Transparenz:
    Umsatzsteuerpflicht erfordert eine detaillierte Buchführung, die zu mehr Klarheit und Transparenz in den Geschäftsvorgängen führt, was bei der Planung und Steuerung des Unternehmens hilfreich ist.

Während die Umsatzsteuerpflicht auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet, überwiegen die finanziellen und strategischen Vorteile, die diesen Aufwand rechtfertigen.

3.1. Weitere steuerliche Vorteile eines Solarinvestments

Mit einer strategischen Steuer-Planung können Sie mit der Direktinvestition in Photovoltaik Ihre Steuer optimieren. Eine kluge Kombination von Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung senkt die Steuerlast vor und nach der Investition erheblich. Denn bereits drei Jahre vor der Anschaffung einer PV Anlage kann ein IAB gebildet werden, der bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten – maximal 200.000 Euro – umfasst.

Zusätzlich lassen sich 20% der Anschaffungskosten beliebig in den ersten fünf Jahren als Sonderabschreibung absetzen. Die Möglichkeit der linearen Abschreibung (AfA) der Anschaffungskosten über 20 Jahre verteilt die Steuerlast und macht die Investition noch attraktiver.

Photovoltaik-Umsatzsteuer

4. Richtig einsteigen auf dem größten Marktplatz der Welt

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Unternehmer durch ein Solar Direktinvest zu werden, gehört es zu Ihren Pflichten, das beste Angebot für Ihre Anlage zu finden. Dabei steht Ihnen die größte Auswahl an geprüften Objekten bei unserem Kooperationspartner Milk the Sun zur Verfügung.

Auf dem weltweit Nr. 1 Markplatz für gewerbliche Photovoltaikanlagen treffen Sie auf seriöse Anbieter von Objekten in allen Ausbaustufen. Damit wird der Einstieg in ein Solar Direktinvest deutlich erleichtert. Wenn Sie beispielsweise Sicherheit bei der Rendite suchen, dann ist eine Bestandsanlage das Richtige für Sie. Hier liegen Zahlen zur bereits erbrachten Leistung vor, ebenso wie Verträge zur garantierten Einspeisevergütung oder Stromlieferung, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA).

Wie Sie sehen, bringt die einfache Frage nach der Umsatzsteuer PV Anlage weitere Betrachtungen mit sich, die zu einem echten finanziellen Vorteil dank einer Investition in Photovoltaik führen können.

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